30.10.2021 - Neue Informationen
Liebe Eltern,
wir sind sehr froh, dass wir mit allen Kindern und dem gesamten Kollegium nach den Herbstferien wieder im Präsenzunterricht starten konnten.
Für die Zeit bis zu den Weihnachtsferien gebe ich Ihnen zunächst folgende Informationen:
- Die Pooltests werden bis zu den Ferien weiter im regelmäßigen Rhythmus durchgeführt.
- Am 18.11.2021 findet eine kollegiumsinterne Fortbildung statt, an diesem Tag haben die Kinder keinen Unterricht. Die Aufgaben für diesen Tag erledigen die Kinder zuhause oder im OGS- Bereich, der wie gewohnt geöffnet ist.
- Am 29./30.11.2021 können Sie Ihr Kind in der Schule fotografieren lassen, dafür erhalten Sie zeitnah noch die entsprechenden Informationen.
- Der Elternsprechtag im ersten Halbjahr findet am 6.12.2021 in der Zeit ab 11.30 Uhr statt.
Ab dem 2.11.2021 gelten die veränderten Corona-Vorschriften:
Für den Schulbetrieb heißt das konkret:
- Die Coronabetreuungsverordnung sieht ab dem 2.11.2021 für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht mehr zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen vor, solange die Kinder in den Klassenräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.
- Die Maskenpflicht entfällt auch bei der Betreuung im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten, wenn die Schülerinnen und Schüler bei Aktivitäten an einem festen Platz sitzen.
- Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.
- Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske.
- Für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal entfällt die Maskenpflicht im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird.
- Für das schulische Personal entfällt die Maskenpflicht auch bei Konferenzen und Besprechungen im Lehrerzimmer am festen Sitzplatz.
- Für die Gremien der Schulmitwirkung gelten die bisherigen Regelungen weiterhin.
- Im Außenbereich der Schule besteht für alle Personen keine Maskenpflicht.
Im Falle einer Covid-19-Erkrankung im nahen Umfeld eines Kindes gelten die bisherigen Regelungen zur sogenannten „Freitestung“ von engen Kontaktpersonen. Das heißt, dass die Quarantäne der Schülerinnen und Schüler frühestens am 5. Tag der Quarantäne durch einen negativen PCR-Test oder einen qualifizierten Antigen-Schnelltest vorzeitig beendet werden kann. Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler sofort wieder am Unterricht teil.
Bei allen Veranstaltungen in der Schule bitten wir um Beachtung der 3-G-Regel mit entsprechender Nachweispflicht.
Christina Wojahn und das Team der Grundschule Silixen